Bauwasser und Antrag auf Zustimmung zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage

Sehr geehrter Bauherr,

der Antrag auf Zustimmung zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und der Antrag auf Bauwasser ist telefonisch oder persönlich in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes während des allgemeinen Parteiverkehrs rechtzeitig (4 Wochen vor Baubeginn) zu stellen. Die Unterlagen werden dann per Post zugesandt.

 

Der Antrag ist genau auszufüllen, zu unterschreiben, die Installationsfirma anzugeben und von dieser unterschreiben zu lassen und an uns zurückzusenden. Bitte achten Sie darauf, dass die Firma ins Installateurverzeichnis eingetragen ist. Bevor die Hausanschlussleitung ins Haus verlegt wird, muss der Antrag vollständig ausgefüllt mit den dazugehörigen Unterlagen beim Zweckverband vorliegen. Sind die Unterlagen nicht komplett beigefügt, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

 

Dem Antrag ist eine Kopie des Lageplanes, des Bauplanes (Kopien in DIN A4 vom KG, EG und OG genügen) sowie eine Kopie des Installateurausweises (von Firma, welche die Hausinstallation durchführt) beizufügen.

 

Die Größe des Grundstückes ( in qm) ist im Antrag immer anzugeben!

Sollten Sie Bauwasser benötigen, bitten wir Sie, dies gesondert formlos mindestens 14 Tage vor Baubeginn zu beantragen (Gebührenpflichtig). Das Bauwasser wird nach Zahlungseingang installiert.

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